Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen beide Vertragspartner , Kunde (Auftraggeber) und Künstler (Auftragnehmer) schützen und zur Vermeidung von Missverständnissen beitragen. Sollten Fragen auftreten, klären Sie diese bitte vor dem Event mit dem Auftragnehmer. Eventsängerin Lara bietet Ihnen Gesangsdarbietungen z.B. für Hochzeiten, Trauerfeiern, Taufen u.v.m sowie Kinderanimation für Kindergeburtstage und Einschulungen, wie auch Walking Act für andere Events wie z. B. Familienfeste, Eröffnungen, Weihnachtsmärkte, Betriebsfeiern, Sommerfeste usw.
Unsere auf dieser Website beschriebenen Charaktere werden auch zum Teil mit unterschiedlichen Darstellern und Kostümen besetzt und wenn Sie etwas bestimmtes präferieren, so geben Sie dies bitte vor dem Event deutlich an.
Wir akzeptieren ausschließlich Buchungen von Personen, die sich vollständig bewusst darüber sind, dass Eventsängerin Lara keine lizensierten Charaktere repräsentiert. Die Kostüme sind alten und neuen Märchengeschichten und Sagen
nachempfunden. Alle Figuren, Superhelden und dargestellten Charaktere sind keine lizenzierte und jede Ähnlichkeit zu marken geschützten Charakteren ist völlig zufällig. Desweiteren ist es möglich Eventsängerin Lara als freie Traurednerin für die Hochzeitsfeier zu buchen.
§2 Vertrag
Wenn beide Vertragsparteien (Auftragnehmer und Auftraggeber) mit dem Programm und Preis einverstanden sind und sie die Buchung schriftlich bestätigen, kommt die Buchung verbindlich zu stande und der Auftragnehmer geht davon aus, dass der Auftraggeber mit den AGB´s vertraut und einverstanden ist. Damit ist Ihr Auftritt verbindlich gebucht. Es wird kein zusätzlicher Vertrag aufgesetzt. Solange noch keine schriftliche Buchung erfolgt ist, ist das Angebot des Auftragnehmers freibleibend und unverbindlich.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen, Daten und Termine für die Erbringung seiner Leistungen rechtzeitig (jedoch spätestens 3 Wochen vor vereinbarten Termin) mitzuteilen und sich vor und während und nach des Events verbindlich an die vereinbarten Termine zu halten.
§3 Rechnung und Zahlung
Sie erhalten eine Rechnung oder vor Ort bei Barzahlung eine Quittung über den Gesamtbetrag, (inklusive der gebuchten Programmpunkite und zuzüglich der Fahrtkosten.)
Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag der Rechnung bis zu sieben Tage vor dem Auftritt
.
In manchen Fällen behalten wir uns vor, eine Anzahlung anzufordern, diese wird in diesem Fall individuell schriftlich mit Ihnen abgesprochen.
§4 Auftritt und GEMA Gebühren
Die Auftrittszeit bei Kidsevents beginnt bei Eintreffen der Sängerin/des Darstellers. Die gebuchte Auftrittsdauer stellt einen Richtwert dar. In der Regel überziehen wir bei KidsEvents um einige Minuten. Falls Sie dieses nicht Wünschen und dies nicht in den zeitlichen Rahmen passt, bitten wir Sie uns dieses mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist während des Events vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da er sonst eine ordnungsgemäßes Event nicht garantieren kann. Sollten Sie nicht privat Zuhause feiern, klären Sie bitte vorab mit dem Inhaber der Lokation ab, ob unser Auftritt dort genehmigt wird. Für
öffentliche Veranstaltungen zahlt der Auftraggeber anfallende GEMA-Gebühren. Bei
privaten Events fallen keine GEMA-Gebühren an. Bei Kidsevents: Bitte stellen Sie sicher, dass wir bei Ankunft sofort mit unserem Programm
starten können. Etwaige Verzögerungen des Auftraggebers werden von uns nicht an die gebuchte Zeit hinten angehängt.
Das Angebot als Eventgesang z.b. bei Trauungen beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei ca. 60 Minuten liegt.
§5 Anfahrt und Buchungsumkreis
Wir berechnen die Anfahrtskosten nach Wohnadresse der Eventsängerin bzw. bei Kidsevents nach dem Standort des jeweiligen Darstellers. Bitte informieren Sie sich vorab über den Standort des jeweiligen Darstellers. Diese betragen für Hin- und Rückfahrt pro gefahrenen Kilometer 0,40 EUR. Wir bewegen uns generell nur im Umkreis von
ca. 50km des jeweiligen Standortes.
Eventuelle größere Strecken können im Ausnahmefall zustande kommen, wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber einig werden.
Die aus dem Event resultierenden Übernachtungskosten, die bei Strecken über 300km für einen Weg anfallen können, werden schriftlich mit Ihnen abgesprochen. Eventuell entstehende Sonderfahrten mit Bahn,Fähre, Flugzeug, etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls in voller Höhe in Rechnung gestellt.
§6 Anzahl der Kinder bei Kinderanimationen
Bitte teilen Sie uns die Anzahl der aktiv teilnehmenden Kinder vorab im Buchungsformular vmit.
Bis zu 10 Kinder sind in den Paketen mit einer Darstellerin/eines Darstellers inklusive. Sollten Sie mehrere Kinder für die Kinderanimation annmelden wollen, wird entweder eine extra Gebühr berechnet oder wir empfehlen Ihnen die Buchung eines zweiten Darstellers/in.
§7 Durchführung
Bitte stellen Sie sicher, dass spätestens zehn Minuten vor dem vereinbarten Event ein Parkplatz für das Auto der Darstellerin (des Darstellers) in unmittelbarer Nähe verfügbar ist , insbesondere bei Events in Innenstädten. Verzögerungen die durch unverhältnismäßig langer Parkplatzsuche entstehen werden von uns nicht an die gebuchte Zeit angehängt .
Die Programme und Reihenfolge unserer Kinderanimationen sind nicht verbindlich. Das Programm kann, nach dem Ermessen von unserem Darsteller individuell an die aktuellen Gegebenheiten oder Wünschen der Kinder angepasst werden. Ausgefallene oder ersetzte Programme können nicht erstattet werden. Unsere Darsteller und Darstellerinnen haben während des gebuchten Zeitraums keine Aufsichtspflicht, diese obliegt den Eltern/Sorgerechtspersonen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Auftritte nur in einer tierfreien Umgebung stattfinden können, da eine eventuelle Allergie der Darstellerin/des Darstellers nicht ausgeschlossen werden kann.
Sollte die Sängerin/Darsteller durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse vor Ort (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall oder Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt von der verbindlichen Buchung, keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung; Ggf. kann ein Verhandlungsspielraum eingeräumt werden.
§8 Storno
Innerhalb der Widerruffrist von 14 Tagen kann der Auftraggeber ohne Nennung von Gründen von der schriftlichen Buchung zurück treten, ohne dass eine Stornogebühr einbehalten wird. Ein Rücktritt der Buchung vom Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist ist möglich, die Stornogebühren werden in diesem Fall wie folgt berechnet: Bei Stornierung einer festen Buchung bis 15 Tage vor Veranstaltungsdatum fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20% des vereinbarten Preises(Gage) an. Ab 14 Tage vor der Veranstaltung fallen 50% und am Veranstaltungstag 100% des vereinbarten Preises (Gage) an Stornogebühren an. Die Stornogebühren sind sofort fällig.
§9 Krankheit
Wir sind immer sehr bemüht, dass der geplante Auftritt stattfinden kann. Bei Absage des Auftritts der Sängerin/des Darstellers aufgrund von Krankheit, Unfall oder familiärer Sterbefälle ergeben sich für Auftraggeber- und Auftragnehmer keine Rechte und Pflichten aus der Buchung.
Wir versuchen in dem Fall gemeinsam eine Lösung zu finden z.B. in Form von Gutscheinen oder Umbuchungen. Bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen gesetzlich festgelegter höherer Gewalt (z. B. Neue Regelungen zu Covid 19 oder anderen Pandemien), ergeben sich ebenso für Auftraggeber- und Auftragnehmer keine Rechte und Pflichten aus dieser vereinbarten Buchung. Im Krankheitsfall muss eine Krankmeldung vorgelegt werden.
§10 Schäden
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, sofern der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Sängerin/des Darstellers verursacht und bewiesen wird. Für Schäden am Equipment der Sängerin/Darstellers, die während einer Veranstaltung durch Gäste/Besucher verursacht werden, haftet der Auftraggeber.
§11 Fotoerlaubnis
Bei Ihrer Buchung wird aktiv vom Auftragnehmer gefragt, ob Sie uns erlauben, dass Fotos für Werbezwecke, auf unserer Website oder auf unseren Social Media Kanälen veröffentlicht werden
dürfen.
Dies ist kein Zwang und ist Ihnen überlassen.
Sollten Sie uns die Erlaubnis erteilen, bitten wir Sie, uns Ihre Fotos zeitnah nach dem Event zukommen zu lassen.
Die Gesichter der Kinder werden stets unkenntlich gemacht, sollte es von Ihnen nicht explizit anders erlaubt sein.
§12 Gutscheine und Gewinnspiele
Gutscheine und Gewinnspielpreise können nicht ausgezahlt werden. Gutscheine und und Gewinnspielpreise sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre lang gültig.
§13 Sonstige Hinweise
Kinderschminken/Body Glitzer/Glitzertattoos/Nagellack/Bestimmte Lebensmittel (Süßigkeiten): Bitte informieren Sie uns im Vorfeld über mögliche Allergien der teilnehmenden Gäste. Bitte beachten Sie, dass wir keine wir keine Haftung für später auftretende Allergien übernehmen können.
Sollten anwesende Gäste alkoholisiert sein, unter Drogeneinfluss stehen oder handgreiflich werden, verlassen unsere Darsteller sofort den Veranstaltungsort.
Der vereinbarte Gesamtbetrag für den Aufttritt ist trotzdem fällig.
Wir bemühen uns jeden gebuchten Auftritt wahrzunehmen. Ist ein Darsteller z. B. durch Krankheit oder höhere Gewalt verhindert, informieren wir Sie so bald wie möglich.